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Finanzlexikon: vorstandsvorsitzender

vorstandsvorsitzender

Als Vorstandsvorsitzenden im engeren Sinne bezeichnet man im Wirtschaftsleben den Vorsitzenden eines Vorstandes einer Aktiengesellschaft.

Nach deutschem Aktienrecht muss eine Aktiengesellschaft zwar einen Vorstand, nicht aber einen Vorstandsvositzenden haben. Der gesetzliche Regelfall sieht vielmehr die gemeinsame Geschäftsführung (§ 77 (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/aktg/__77.html) AktG) und Vertretung (§ 78 (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/aktg/__78.html) AktG) der Gesellschaft durch alle Vorstandsmitglieder vor. Die Position des Vorstandsvorsitzenden kennt das deutsche Aktienrecht nicht. Die gesetzliche Regelung ist aber disponibel, die Satzung der Aktiengesellschaft kann also etwas anderes bestimmen. Fast alle deutschen Aktiengesellschaften sehen in ihrer Satzung einen Vorstandsvorsitzenden vor.

Im angloamerikanischen Recht ist der Vorstandsvorsitzende dem Chief Executive Officer, CEO, vergleichbar.

In der französischen Wirtschaft entspricht dem die Position des Président-Directeur Géneral, PDG.

Zum Teil werden auch die Vorsitzenden anderer Vorstände, etwa von Vereinen, Vorstandsvorsitzende genannt.

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